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Regeste
Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf eine Drittperson.
Konkludente Zustimmung zur Schiedsklausel durch Einmischung in den Vollzug eines Vertrags verneint im Falle einer Subunternehmerin, die vertraglich in die Abwicklung des Hauptvertrags eingebunden war (E. 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG