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Regeste

Vorsorgliche Beweisführung; schutzwürdiges Interesse (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO); Rechenschaftsablegung (Art. 400 Abs. 1 OR).
Der (materiellrechtliche) Informationsanspruch des Auftraggebers kann nicht auf dem Weg der vorsorglichen Beweisführung geltend gemacht werden (E. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO, Art. 400 Abs. 1 OR