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Regeste
Art. 80 Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung; Aberkennungsurteil.
Definitive Rechtsöffnung kann aufgrund eines Urteils gewährt werden, in dem die Aberkennungsklage abgewiesen wurde, die der Betriebene im Zuge einer früheren und nunmehr verwirkten Betreibung bezüglich derselben Forderung angehoben hatte (E. 5).
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Referenzen
Artikel: Art. 80 Abs. 1 SchKG