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Regeste

Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Zuständigkeit des Schiedsgerichts, Anwendungsbereich eines bilateralen Investitionsschutzabkommens.
Bejahung der auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen gestützten Zuständigkeit des Schiedsgerichts im Zusammenhang mit einer im Heimatstaat getätigten Investition, die sich im Zeitpunkt der strittigen Enteignung aufgrund einer Grenzverschiebung im Gaststaat befindet (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG