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Regeste

Art. 9 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 GestG; Begriff des Konsumentenvertrages im Sinne von Art. 22 Abs. 2 GestG; Zweck der Bestimmung; Auslegung einer in den AGB einer Bank enthaltenen Gerichtsstandsklausel nach dem Vertrauensprinzip.
Schutzzweck und Anwendungsbereich von Art. 22 Abs. 2 GestG (E. 2.2.2 und 2.2.3).
Anwendbarkeit von Art. 22 Abs. 2 GestG bei Bankgeschäften (E. 2.2.4)?
Auslegung der umstrittenen Gerichtsstandsklausel nach dem Vertrauensprinzip (E. 2.3.2).
Bedeutung der in einer Gerichtsstandsklausel verwendeten Bezeichnung "Sitz der Bank" (E. 2.3.3-2.3.5).

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Referenzen

Artikel: Art. 22 Abs. 2 GestG, Art. 9 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 GestG