Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis mit einem Streitwert unter Fr. 30'000.- (Art. 343 Abs. 2 OR); Auswirkungen des Konkurses des Arbeitgebers auf das Gerichtsverfahren (Art. 207 Abs. 1 SchKG).
Auswirkung der Konkurseröffnung auf die hängigen Zivilprozesse: im Allgemeinen (E. 5) und im Besonderen auf "dringliche" Fälle im Sinne von Art. 207 Abs. 1 SchKG (E. 6).
Kriterien zur Beurteilung der Dringlichkeit (E. 7.1). Prozesse, die Lohnforderungen betreffen, werden nach Art. 207 Abs. 1 SchKG eingestellt, unabhängig von der Art des Verfahrens (ordentlich oder summarisch), dem sie unterworfen sind (E. 7.2).
Wirkungen eines während der Zeitspanne der zwingenden Einstellung ergangenen Urteils (E. 8).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 207 Abs. 1 SchKG, Art. 343 Abs. 2 OR