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Regeste
Auch bei Berücksichtigung der Treuepflicht des Agenten sind den Weisungsbefugnissen des Auftraggebers im Rahmen des Agenturvertrags enge Grenzen gezogen. Vertragsverletzung durch einen Agenten verneint, der sich weigerte, mit einer neu geschaffenen Verkaufsorganisation der Auftraggeberin zusammenzuarbeiten (E. 4.4 und 4.5).
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