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Regeste

Art. 6 und Art. 7 OBG (Bundesgesetzes über Ordnungsbussen im Strassenverkehr). Tragweite der Zahlungsfrist für Ordnungsbusse.
Folge der Nichtbezahlung innert der 10-tägigen Frist ist bei nicht eintragungspflichtigen wie bei eintragungspflichtigen Bussen die Einleitung des ordentlichen Verfahrens.

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Referenzen

Artikel: Art. 6 und Art. 7 OBG