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Regeste
Feststellungsinteresse bei der persönlichkeitsrechtlichen Feststellungsklage (Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB); Rechtfertigung einer Persönlichkeitsverletzung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse (Art. 28 ZGB).
Anforderungen an das zur Erhebung einer persönlichkeitsrechtlichen Feststellungsklage (Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB) notwendige Feststellungsinteresse (E. 1; Änderung der Rechtsprechung).
Rechtfertigung einer Persönlichkeitsverletzung (E. 2b) durch ein überwiegendes öffentliches Interesse (Art. 28 Abs. 2 ZGB); Interessenabwägung (E. 2c).
Tragweite des Rechts am eigenen Bild gemäss Art. 28 Abs. 1 ZGB; Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den Datenschutz (E. 3a); Verneinung der Widerrechtlichkeit (E. 3b).
Veröffentlichung von Passagen aus einem Schreiben des Klägers an die Beklagte (E. 4a); Verneinung der Widerrechtlichkeit (E. 4b).
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Referenzen
Artikel: Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB, Art. 28 ZGB, Art. 28 Abs. 2 ZGB, Art. 28 Abs. 1 ZGB