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Regeste

Enteignung, Durchleitungsrecht für eine Hochspannungsleitung, Festsetzung der Entschädigung (Art. 19 und 22 EntG).
Verweigerung der Ausdehnung der Enteignung (E. 2).
Grundsätze der Festsetzung der Entschädigung bei der Auferlegung einer Dienstbarkeit auf ein Grundstück, die einer Teilenteignung gleichkommt; Berücksichtigung des Schadens, der sich aus dem Entzug oder aus der Verminderung von Vorteilen für das Restgrundstück ergibt (E. 3.1), besonders, wenn der Betrieb der Anlage des Enteigners Immissionen verursacht (E. 4).
Anspruch der Nachbarn der Hochspannungsleitung auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK (E. 5).
Entschädigung aufgrund des durch die Hochspannungsleitung verursachten Lärms (E. 6).
Entschädigung aufgrund der elektromagnetischen Felder (E. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 19 und 22 EntG, Art. 8 EMRK