Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Denn nachdem der Vertrag zwischen der Kasse und dem SVK per 31. Dezember 1989 aufgelöst worden war und der Anspruch aus der Lähmungsinvaliditätsversicherung erst nach diesem Zeitpunkt - gemäss SVK-Reglement nach Ablauf eines Jahres seit Eintritt der Lähmung - entstanden wäre, könnten gegenüber dem SVK ohnehin keine Leistungen mehr beansprucht werden (RKUV 1988 Nr. K 780 S. 335).
Hingegen wird die Leistungspflicht der Kasse in Auslegung ihrer eigenen reglementarischen Übergangsordnung bejaht; Tragweite des in diesem Reglement verwendeten Begriffs der Leistungsvermittlung.
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: