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Regeste
Art. 3 al. 4 LAVI; droit à la prise en charge d'autres frais au titre de l'aide aux victimes d'infractions.
La victime d'un acte délictueux commis à l'étranger n'a aucun droit à la prise en charge d'autres frais au sens de l'art. 3 al. 4 LAVI si elle n'avait aucune attache avec la Suisse au moment de la commission de l'infraction (consid. 2 et 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 3 al. 4 LAVI