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Regeste
Art. 4 BV; kommunale Kurtaxe
1. Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1).
2. Die Schüler eines Instituts können ohne Willkür als Gäste betrachtet werden, die unter die Kurtaxe fallen (E. 3). Dass diese Abgabe nur von nicht in der Gemeinde niedergelassenen Personen erhoben wird, verletzt den Grundsatz rechtsgleicher Behandlung nicht (E. 4). Die Abgabebefreiung gewisser anderer Personenkategorien widerspricht Art. 4 BV ebenfalls nicht (E. 5).
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Referenzen
Artikel: Art. 4 BV