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Regeste

Zweiseitiger Vertrag auf Arbeitsleistung.
1. Art. 394 Abs. 2 OR schliesst einen Vertrag auf Arbeitsleistung sui generis aus (E. 1).
2. Arbeitsleistungen und andere Verpflichtungen, die einen Vertrag weder als einfache Gesellschaft (E. 2), noch als Agenturvertrag (E. 3) erscheinen lassen.
3. Art. 404 Abs. 1 OR. Ein Vertrag auf Arbeitsleistung, der als Auftrag zu behandeln ist, kann jederzeit widerrufen werden (E. 4).
4. Art. 27 ZGB. Übermässige Bindungen, die einer schwerwiegenden Beschränkung der persönlichen Freiheit gleichkommen und daher einen Vertrag unzulässig machen (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 394 Abs. 2 OR, Art. 404 Abs. 1 OR, Art. 27 ZGB