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Regeste
Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG und 18 Abs. 2 AHVV. Vom Käufer eines Betriebes bezahlter Goodwill stellt im Betrieb arbeitendes eigenes Kapital dar (Anpassung der Rechtsprechung; Erw. 2).
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Referenzen
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