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Regeste

Höchstsatz für Konsumkreditkosten (Art. 2 ÜbBest. BV; Art. 31 BV).
Ein kantonaler Höchstsatz für Konsumkreditkosten von 15% jährlich verstösst weder gegen die derogatorische Kraft des Bundeszivilrechts (E. 2-5) noch gegen die Handels- und Gewerbefreiheit (E. 6 und 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 31 BV