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Regeste

1. Art. 4 BV: rechtliches Gehör.
Der aus Art. 4 BV abgeleitete Anspruch auf rechtliches Gehör gilt nicht im Gesetzgebungsverfahren (E. 4).
2. Art. 31 BV: Verhältnismässigkeit.
Art. 122 Abs. 2 des Genfer Gesetzes über die Ausübung von Berufen des Gesundheitswesens (vom 16. September 1983), der die Optiker (der Gruppe a) insofern in der Ausübung ihrer Tätigkeit beschränkt, als er ein ärztliches Rezept verlangt für jedes Anpassen von Kontaktlinsen, selbst bei Fehlen eines pathologischen Befundes, verletzt Art. 31 BV, da sich eine solche Massnahme zum Schutze der Gesundheit nicht als notwendig erweist (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 31 BV