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Regeste

Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG).
Die Ehefrau des Schuldners ist nicht legitimiert, die Unpfändbarkeit eines vom Schuldner verwendeten, von ihr selber nicht benötigten Berufswerkzeugs (Automobils) im eigenen Namen geltend zu machen.

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Referenzen

Artikel: Art. 92 Ziff. 3 SchKG