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Regeste

Nutzungsplan für eine Deponie; Ausschlussgründe der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gemäss Art. 100 lit. t Ziff. 2 OG und Art. 99 lit. e OG.
Art. 100 lit. t Ziff. 2 OG bezieht sich auf die Standortfestsetzung bei Anlagen für gefährliche Abfälle (E. 2d).
Art. 99 lit. e OG betrifft das technische Funktionieren einer Anlage und nicht deren umweltschutzrechtliche Auswirkungen (E. 2d).

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Referenzen

Artikel: Art. 99 lit. e OG