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Regeste

Art. 248, Art. 930 und Art. 931 ZGB; aus dem Besitz abgeleitete Vermutungen bei Ehegatten in Gütertrennung.
Die aus dem Besitz abgeleiteten Vermutungen gehen der von Art. 248 Abs. 2 ZGB aufgestellten Vermutung des Miteigentums vor.
Nur der Alleinbesitz begründet die Vermutung des Alleineigentums; der Mitbesitz führt bloss zur Vermutung des Mit- oder Gesamteigentums.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 248, Art. 930 und Art. 931 ZGB, Art. 248 Abs. 2 ZGB