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Regeste

Versicherungsvertrag: Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung.
Ob die Anzeigepflicht verletzt ist und deshalb ein Rücktrittsrecht des Versicherers nach Art. 6 VVG besteht, beurteilt sich unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Versicherungsnehmers.

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Referenzen

Artikel: Art. 6 VVG