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Regeste

Steuerbefreiung des Bundes nach der Revision von Art. 10 Abs. 1 GarG.
Wie schon unter dem alten Recht ist der Bund von der Grundstückgewinnsteuer befreit. Neu ist die Befreiung von der Handänderungssteuer..

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Referenzen

Artikel: Art. 10 Abs. 1 GarG