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Regesto

Esenzione fiscale della Confederazione dopo la revisione dell'art. 10 cpv. 1 LGar.
Come sotto l'imperio del diritto previgente, la Confederazione è esonerata dall'imposta sul maggior valore immobiliare. Nuova è, per converso, la sua esenzione dall'imposta sui trasferimenti immobiliari.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: art. 10 cpv. 1 LGar