Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Militärorganisation, Quartierleistungspflicht, Entschädigung.
Die Schadenersatzforderung eines Kantonnementgebers gegen den Bund wegen Abbestellung einer von der Truppe zunächst beanspruchten Unterkunft beurteilt sich nicht nach Art. 22, sondern nach Art. 30 Abs. 2 MO. Der Betroffene hat demnach nicht Widerrechtlichkeit der Schadenszufügung darzutun, sondern nur den behaupteten Schaden und dessen Kausalzusammenhang mit dem Militärdienst (Erw. 4).
Haftet der Bund nicht, wenn der Schaden durch höhere Gewalt oder durch Selbstverschulden des Geschädigten verursacht worden ist? Frage offengelassen (Erw. 5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 30 Abs. 2 MO