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Regeste

Zusatzversicherung zur Krankenversicherung nach KVG.
Bei der Streitigkeit über die Frage, ob die von einer Krankenversicherung angebotene Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den nach Art. 102 Abs. 2 KVG garantierten Versicherungsschutz gewähre, handelt es sich um eine vermögensrechtliche Zivilstreitigkeit gemäss den Art. 44 ff. OG (E. 1). Ihre Beurteilung fällt in die Zuständigkeit des Richters (Art. 47 Abs. 1 VAG) (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 102 Abs. 2 KVG, Art. 44 ff. OG, Art. 47 Abs. 1 VAG