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Regeste
Art. 85 lit. a OG, Konsultativabstimmung.
1. a) Zulässigkeit der Stimmrechtsbeschwerde gegen eine Konsultativabstimmung (E. 1a).
b) Aktuelles praktisches Interesse an der Beschwerdeführung (E. 1b).
2. Erfordernis der gesetzlichen Grundlage für die Durchführung einer Konsultativabstimmung (E. 2, 3).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 85 lit. a OG