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Regeste

Art. 9 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 2 VZG, Art. 17 SchKG; Neuschätzung des Grundstücks, Beschwerdelegitimation.
Der Betreibungsschuldner ist legitimiert, gegen den Schätzungsentscheid der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben und eine tiefere Schätzung zu beantragen (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 9 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 2 VZG, Art. 17 SchKG