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Regeste

Beneficium excussionis realis (art. 41 al. 1 LP).
L'exception tirée du beneficium excussionis realis doit, même en cas de poursuite par voie de faillite, être opposée au moyen de la plainte contre le commandement de payer.

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Referenzen

Artikel: art. 41 al. 1 LP