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Regeste
Art. 23 al. 1 LACI: Gain assuré.
Les gratifications font partie du gain assuré, indépendamment du fait qu'elles peuvent faire ou non l'objet d'une action en justice. Dans cette mesure, le ch. m. 140 de la circulaire de l'OFIAMT relative à l'indemnité de chômage (IC; dans sa version en vigueur depuis le 1er janvier 1992) n'est pas conforme à la loi.
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Artikel: Art. 23 al. 1 LACI