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Regeste
Art. 119a LTF et art. 410 ss CPP; révision d'une ordonnance pénale rendue par le Ministère public de la Confédération.
Le Tribunal fédéral est compétent pour statuer sur les demandes de révision d'ordonnances pénales rendues par le Ministère public de la Confédération, ce en application par analogie de l'art. 119a LTF (consid. 1).
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Referenzen
Artikel: Art. 119a LTF, art. 410 ss CPP