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Regeste
Art. 56 Abs. 1 lit. b BVG; Sicherstellung gesetzlicher Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen.
Der Sicherheitsfonds hat eine Freizügigkeitsleistung, die ohne Bestehen eines Vorsorgeverhältnisses in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht wurde, nicht sicherzustellen, und zwar unabhängig vom Hintergrund der Überweisung (E. 5).
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Referenzen
Artikel: Art. 56 Abs. 1 lit. b BVG