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Regeste

Art. 335b und 335c OR; Leiharbeit; Probezeit.
Beim Übergang eines Leiharbeitsverhältnisses in ein unmittelbares Arbeitsverhältnis kann die Dauer des befristeten Einsatzes beim künftigen Arbeitgeber nicht von der Probezeit abgezogen werden (E. 2 und 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 335b und 335c OR