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Regeste

Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG; verfahrensrechtlicher Ordre public, materielle Rechtskraft.
Berücksichtigung der materiellen Rechtskraft eines ausländischen Schiedsentscheids durch ein schweizerisches Schiedsgericht unter dem Blickwinkel des verfahrensrechtlichen Ordre public (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG