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Regeste

Handelsregister, nationale Bezeichnung in einer Firma; Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 Abs. 1 und 2 HRegV.
Art. 46 Abs. 3 HRegV betr. die Zulässigkeit territorialer Bezeichnungen in substantivischer Form ist auf nationale Bezeichnungen nicht anwendbar (Erw. 3).
Tragweite des Begriffs "besondere Umstände" in Art. 45 HRegV (Erw. 4).
Frage der Zulässigkeit des Zusatzes "(Schweiz)" für die schweizerische Niederlassung eines ausländischen Konzerns (Erw. 5, 6).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 Abs. 1 und 2 HRegV, Art. 46 Abs. 3 HRegV, Art. 45 HRegV