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Regeste

Art. 732 Abs. 2 ZGB; Plan für das Grundbuch.
Ein privat erstellter Plan, namentlich auch der Architektenplan, ist kein Auszug des Planes für das Grundbuch im Sinn der vorgenannten Bestimmung (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 732 Abs. 2 ZGB