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Regeste

Missachtung der Vorzugsrechte der Partizipanten.
Vorzugsaktionäre und Partizipanten können ihren statutarischen Anspruch auf Zahlung einer Vorzugsdividende nicht direkt gegen die Gesellschaft einklagen, sondern sie haben vielmehr den Beschluss, der ihre Vorzugsrechte missachtet, anzufechten. Selbst nach erfolgreicher Anfechtung kann ihnen nach geltendem Recht die Vorzugsdividende nicht direkt zugesprochen werden, sondern die Generalversammlung hat einen neuen, statutenkonformen Beschluss zu fassen. Nur soweit sie dies treuwidrig unterlässt, kann ein direktes Forderungsrecht der Partizipanten bestehen (E. 3).