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Regeste
Art. 96 Ziff. 1 Abs. 3 SVG.
Widerhandlung gegen die Vorschriften über das zulässige Gesamtgewicht, fahrlässig begangen dadurch, dass der den Holztransport veranlassende Angestellte einer Holzfirma dem Führer des Anhängerzuges das spezifische Gewicht des zu verladenden Holzes zu niedrig angab.
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Referenzen
Artikel: Art. 96 Ziff. 1 Abs. 3 SVG