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Regeste

Zulässigkeit der Berufung (Erw. I).
Markenschutz.
Verwechslungsgefahr, allgemeine Grundsätze (Erw. II/1 u. 2).
Keine Verwechslungsgefahr, wegen ausreichender Verschiedenheit des Gesamteindrucks, zwischen der kombinierten Wort/Bild-Marke "Tobler Mint" und dem ähnlich ausgestatteten Erzeugnis "Polar Menthe" (Erw. II/3 u. 4).
Wettbewerbsrecht.
Verhältnis der markenrechtlichen zur wettbewerbsrechtlichen Verwechselbarkeit (Erw. III/1).
Unlauterer Wettbewerb durch planmässiges Heranschleichen an eine fremde Ausstattung? (Erw. III/2).