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Regeste

Art. 5 Abs. 3 KUVG, Art. 2 Abs. 2 Vo III.
Der bei Eintritt in die Kasse angebrachte Vorbehalt erstreckt sich grundsätzlich auf eine während der Geltungsdauer dieses Vorbehaltes erfolgte Höherversicherung.

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Artikel: Art. 5 Abs. 3 KUVG