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Regeste

Art. 4 BV; Rückerstattung von Gebühren.
Es verstösst gegen Art. 4 BV, die Rückerstattung von Bewilligungsgebühren für das Aufstellen von Geldspielautomaten zu verweigern, wenn infolge einer Gesetzesänderung der Betrieb dieser Automaten während der Bewilligungsdauer verboten wird.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV