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Regeste

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Eheschutzmassnahmen; Ehegatten- und Kindesunterhalt; zumutbarer Vermögensverzehr.
Zusammenfassung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zumutbarkeit der Anzehrung von Vermögen, wenn die laufenden Einkünfte für die Deckung des Unterhalts nicht ausreichen (E. 6.1). Durch Erbanfall erworbenes Vermögen hat grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben (E. 6.1.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB