Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Eheschutzmassnahmen; Ehegatten- und Kindesunterhalt; zumutbarer Vermögensverzehr.
Zusammenfassung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zumutbarkeit der Anzehrung von Vermögen, wenn die laufenden Einkünfte für die Deckung des Unterhalts nicht ausreichen (E. 6.1). Durch Erbanfall erworbenes Vermögen hat grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben (E. 6.1.4).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB