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Regeste

Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege im Vaterschaftsprozess.
Der Umstand, dass das Kind einen von der Vormundschaftsbehörde bestellten Beistand hat, ist kein Grund, ihm einen Rechtsbeistand im Armenrecht zu verweigern (Präzisierung der Rechtsprechung).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV