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Regeste
Art. 184 Abs. 3 StPO; Sachverständigengutachten; Laboruntersuchung.
Die Ausnahmeregelung gemäss Art. 184 Abs. 3 Satz 2 StPO betreffend Laboruntersuchungen erfasst standardisierte Expertisen, welche aufgrund allgemein anerkannter Methoden in weitgehend technisch vorgegebener Weise erstellt werden (E. 2.2). Sofern der Wertungsspielraum bei der Interpretation der Laborergebnisse stark eingegrenzt ist, geht die Interpretation der Laborergebnisse in der Laboruntersuchung auf (E. 2.4).
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Referenzen
Artikel: Art. 184 Abs. 3 StPO, Art. 184 Abs. 3 Satz 2 StPO