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Regeste

Art. 2 lit. a MSchG; Unterscheidungskraft einer Formmarke.
Beurteilung der konkreten Unterscheidungskraft einer Verpackungsform (E. 3.3.1-3.3.5).
Eintragung der angemeldeten Verpackungsform in das Markenregister im konkreten Fall mangels originärer Unterscheidungskraft zu Recht verweigert (E. 3.3.6 und 3.3.7).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 lit. a MSchG