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Regeste

Werkvertrag; angemessene Herabsetzung des Werklohns bei unverhältnismässiger Kostenüberschreitung (Art. 374 und 375 Abs. 2 OR, Art. 4 ZGB).
Im Regelfall gilt eine Kostenüberschreitung um 10% nicht als unverhältnismässig und ist der Werkpreis bloss um die Hälfte der Summe, welche diese Toleranzgrenze übersteigt, herabzusetzen. Umstände, welche ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 374 und 375 Abs. 2 OR, Art. 4 ZGB