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Regeste

Art. 4 Abs. 3 und Art. 7 Abs. 2 FamZG; Art. 7 Abs. 1 FamZV; Art. 67 und 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009.
Vorgehen bei der Abklärung des Anspruchs eines in der Schweiz wohnhaften und erwerbstätigen Vaters auf Familienzulagen für seine in Polen bei der Mutter lebenden Kinder, wobei die Mutter sich in (un-)bezahltem Urlaub befindet (E. 2-5).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 Abs. 3 und Art. 7 Abs. 2 FamZG, Art. 7 Abs. 1 FamZV