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Regeste

Art. 81 Abs. 1 BGG; Legitimation zur Beschwerde in Strafsachen.
Der Geschädigte, der nicht Opfer im Sinne des OHG ist, ist zur Beschwerde in Strafsachen im strafrechtlichen Schuldpunkt nicht legitimiert (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1.1-1.7). Er ist aber in gewissen anderen Bereichen zur Beschwerde berechtigt (E. 1.9).

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Artikel: Art. 81 Abs. 1 BGG