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Regeste

Art. 51 und Art. 66 lit. a PatG, Art. 69 und Art. 123 EPÜ 2000, Art. 2 ZGB; Rechtsmissbrauch, Nachmachung, Nachahmung (Äquivalenz).
Argument der Teilnahme an der wortsinngemässen Verwendung des Patents durch die Abnehmer (E. 3). Handelt die Patentinhaberin rechtsmissbräuchlich, wenn sie sich trotz erfolgter Einschränkung des Patentanspruchs auf den Schutz gegen Nachahmung durch Äquivalente in Bezug auf das eingeschränkte Merkmal beruft (E. 4)? Beurteilung einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln: Gleichwirkung, Auffindbarkeit und Gleichwertigkeit (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 51 und Art. 66 lit. a PatG, Art. 69 und Art. 123 EPÜ 2000, Art. 2 ZGB