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Regeste

Zustellung von Betreibungsurkunden ins Ausland (Art. 66 Abs. 3 SchKG).
Die (direkte) postalische Zustellung einer Konkursandrohung an die Adresse eines in Deutschland wohnenden Gesellschafters ist nichtig (E. 2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 66 Abs. 3 SchKG