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Regeste
Benutzungsschonfrist von Art. 12 Abs. 1 MSchG; Beginn der Frist bei Hängigkeit ausländischer Widerspruchsverfahren gegen in der Schweiz registrierte internationale Marken.
Unzumutbarkeit des Gebrauchs einer internationalen Marke während ihrer Abhängigkeit von der Basismarke, deren Löschung in einem hängigen Verfahren droht (E. 1.5 und 2.3).
Gründe, aus denen dem Inhaber der Gebrauch seiner Marke trotz hängiger Verfahren zuzumuten ist (E. 2).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 12 Abs. 1 MSchG